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Diebesgut

Wie weit darf der Staat gehen, um an sein Recht zu kommen?

Darf man etwas kaufen, was ein anderer geklaut hat? Nein. Aber wenn man durch diesen Kauf andere Straftäter fangen könnte? Schwierig. Der deutsche Staat stand letzte Woche vor dieser Frage. Ein Mann bot einem Beamten, also einem Angestellten des Staates, eine Liste mit Namen von Leuten an, die dem Staat Geld gestohlen haben. Allerdings hat er selbst diese Namen geklaut.

Jeder in Deutschland muss Steuern zahlen. Alles Geld, das der Staat zum Ausgeben hat, bekommt er von seinen Bürgern. Damit werden Straßen und Schulen gebaut, Parks, Schwimmbäder und Büchereien. Besonders Leute mit viel Geld finden aber immer wieder Wege, um die Steuern nicht zu bezahlen. Zum Beispiel schaffen sie ihr Geld in die Schweiz. Dort gilt das Bankgeheimnis. Das bedeutet: Niemand fragt nach, woher das Geld stammt, und niemand verrät, wer dort Geld auf der Bank hat.

Was sagt man also diesem Mann, der dem deutschen Staat eine CD mit Namen von Leuten anbietet, die ihre Steuern nicht bezahlt haben? 2,5 Millionen Euro will er dafür haben. Wenn auf der CD wirklich viele Leute genannt sind, die Steuern nachzahlen müssen, ist der Preis gering. In einem ähnlichen Fall hat das sehr gut geklappt.

Doch manche Leute sagen: Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, dann muss es sich auch selbst an seine Gesetze halten. Bricht Deutschland sein eigenes Recht, wenn es die CD kauft? Dürfen die gespeicherten Daten vor Gericht verwendet werden, um die Leute zu verurteilen, die dem Staat Geld gestohlen haben? Juristen, die sich mit Recht und Gesetz auskennen, sagen, dass es rechtlich keine Probleme gibt. Strafbar machen kann sich sowieso nur ein Mensch, nicht ein Staat.

In der Schweiz sind jetzt natürlich viele sauer. Kein Wunder! Die schweizerischen Banken verdienen mit ihrem Bankgeheimnis viel Geld. Wenn das löchrig ist, fürchten sie, dass nicht mehr so viele Leute ihr Geld zu ihnen bringen.

Fatina Keilan
Tagesspiegel Online